Seitdem ich im Betriebsrat bin, beschäftige ich mich intensiver mit den Gesetzen – hauptsächlich mit dem Betriebsverfassungsgesetz sowie ein wenig mit dem Strafgesetzbuch. Das Bürgerliche Gesetzbuch spielt eine kleine Rolle aktuell. Trotzdem würde ich sagen, ich bin ein Laie mit etwas mehr Wissen. Doch wenn es um Versicherungsfälle geht, besonders im beruflichen Kontext, bin ich echt ahnungslos.

Bisher dachte ich immer, dass dienstliche Fahrten mit meinem privaten PKW durch den Arbeitgeber versichert sind. Da lag ich aber komplett daneben! Laut den Informationen der DGUV und anderen Seiten sind zwar Personenschäden abgedeckt, aber keine Sachschäden am PKW. In solchen Fällen müsste meine private Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung einspringen, was sich natürlich negativ auf meine Schadenfreiheitsklasse auswirken würde.

Anders sieht es aus, wenn die Fahrten offiziell vom Arbeitgeber genehmigt wurden. Dann werden auch Sachschäden am PKW übernommen – allerdings nur, wenn eine schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers vorliegt. (Nagelt mich trotzdem nicht drauf fest, ich bin kein Rechtsanwalt)

Die Unfallkasse schreibt:

[..] greift bei einem Unfall die gesetzliche ­Unfallversicherung? [..] Ja, wenn bei der Fahrt mit dem privaten Pkw die berufliche Tätigkeit im Fokus steht. Werden Beschäftigte etwa damit beauftragt, Arbeitsmittel zu kaufen oder dienstliche Unter­lagen abzuholen, sind auch die direkten Wege zum Zielort und wieder zurück an den Arbeitsplatz versichert – die Wahl des Verkehrsmittels ist dabei unerheblich.

Weiter heißt es aber:

Nicht versichert sind zudem Sach­schäden an privaten Pkw, die durch einen Unfall auf dem Dienstweg oder dem Arbeitsweg entstehen. Daher kann es für Beschäftigte sinn­voll sein, einen Miet- oder Dienst­wagen zu nutzen, wenn sie beruflich viel mit dem Fahrzeug unterwegs sind.

Deshalb werde ich nächste Woche eine schriftliche Genehmigung bei meinem Auftraggeber einholen. Als Verantwortlicher für das kleine Freibad ist es unumgänglich, dass ich ab und zu Besorgungen mit meinem eigenen PKW mache. Es wäre einfach zu aufwendig, jedes Mal ein Fahrzeug vom Bauhof anzufordern, dann zum Baumarkt oder woanders hinzufahren, das Material im Freibad abliefern und dann auf dem Bauhof dann wieder meinen Wagen gegen den des Bauhofs einzutauschen.

Ich bin gespannt, ob mein Auftraggeber die Genehmigung erteilt. Falls nicht, werde ich wohl keine Fahrten mehr für die Gemeinde mit meinem eigenen PKW machen. Wie dann das Material zum Schwimmbad kommt, bleibt abzuwarten. Ich halte euch auf dem Laufenden!

Quelle: dguv.de